Ich teile also bin ich

Vor 16 Jahren zierte Sherry Turkle, die renommierte Web-Soziologin, das Cover des „Wired Magazin“. Sie hatte damals gerade ein Buch über die grossartigen Möglichkeiten, welche die neuen Technologien für die menschliche Identitätsbildung eröffneten, herausgebracht. Vor kurzem hielt Turkle ein TED-Referat zum Thema: „Connected, but alone?“. Die einst äusserst positive Haltung gegenüber der technologischen Innovation ist einem befürwortenden, aber sehr kritischen Unterton gewichen.

Die neuen Technologien und Netzwerke haben unseren Umgang miteinander verändert. Menschen verlieren die Fähigkeit, miteinander zu kommunizieren – immer mehr Menschen bevorzugen eine Kurznachricht anstelle eines Gesprächs. Wir suchen Kontakte in den sozialen Netzwerken, aber bleiben auf Distanz. An virtuellen Identitäten wird unentwegt gefeilt, ein Bild von uns zelebriert, das näher dem Soll und nicht ganz dem Ist entspricht. Dies bietet die Realität nicht: mündliche Kommunikation hat keine Backspace-Taste und man kann nicht nach dem passenden, die eigene Aussage unterstreichenden Zitat googlen.

Hinter dieser Sucht nach Sozialem und nach mobilen Geräten steckt laut Turkle unsere Angst vor Einsamkeit, das Gefühl, dass uns niemand zuhört. Ein Post im sozialen Netzwerk garantiert uns automatisch die (kurze) Aufmerksamkeit unserer Freundesliste. Doch Einsamkeit sollte nicht ein Problem sein, denn sie ist der Ort, an dem wir uns selbst wieder finden, sagt Turkle. Die sozialen Netzwerke suggerieren uns soziale Kontakte, machen uns aber im Endeffekt asozialer. Ein Punkt, der nachdenklich macht.

Quelle:
http://uebermorgen.blog.nzz.ch/2012/05/08/warum-wir-facebook-suechtig-wurden/

Mobility: „Wotsch en Chlapf?“ mit Responsive Webdesign

Mobility Carsharing lanciert eine neue Werbekampagne und fragt: „Wotsch en Chlapf?“ Der erfolgreiche Carsharing-Anbieter aus Luzern spricht mit der neuen Kampagne vor allem die jüngere Kundengruppe an. Vier witzige Werbespots begleiten das Sujet „Wotsch en Chlapf?“ nextage wurde mit der technischen Umsetzung der Online-Massnahmen betraut. Die Minisite der Kampagne wurde mit Responsive Webdesign realisiert.

Mit originellen Werbekampagnen hat sich der erfolgreiche Carsharing-Anbieter Mobility schon in der Vergangenheit einen Namen gemacht. Auf „Das beste Auto der Welt“ folgt nun eine neue Kampagne, welche das jüngere Publikum anspricht. Die freche Frage lautet: Wotsch en Chlapf? Im Rahmen der Kampagne erhalten die ersten 500 Testabo-Besteller das Testabo gratis.

Die neue Werbekampagne von Mobility Carsharing entstammt der Feder von Rod Kommunikation aus Zürich. Mit der technischen Umsetzung der Kampagnen-Minisite sowie der Umsetzung der Online-Banner wurden wir von nextage betraut. Das Webdesign und die technische Umsetzung orientieren sich dabei an einer neuen Art der Webkonzeption und des Webdesigns: Responsive Webdesign. Die flexible Programmierung der Minisite erlaubt eine Anpassung des sichtbaren Content-Bereichs an die Fenstergrösse des Browsers. So ist die Minisite auch auf Smartphones und Tablet PCs einwandfrei abrufbar und optimiert dargestellt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Verwaltung des Inhalts beschränkt sich für den Webredakteur auf nur eine Site und nicht diverse Versionen. Und der etwas grössere Initialaufwand im Design und in der Programmierung lohnt sich, denn eine aufwändige Erstellung verschiedener mobiler Websites für unterschiedliche Endgeräte entfällt.

Links:
www.wotsch-en-chlapf.ch
www.mobility.ch
www.nextage.ch
http://www.nextage.ch/de/lab/responsive_webdesign_experiment.cfm

Augmented Reality – Google is watching you

Was vor Jahren noch Hollywood-Zukunftsvision war, könnte bald Wirklichkeit werden: mithilfe einer speziellen Brille sollen Informationen in unserem Sichtfeld eingeblendet werden. Ganz wie beim „Terminator“. Nur nicht ganz so kriegerisch. Und wer hats erfunden? Die Antwort verwundert nicht: Google.

Der Trend mobiler Geräte hat eine weitere Technologie auf den Plan gerufen: Augmented Reality – erweiterte Realität. Früher verstand man darunter zum Beispiel die Einblendung von Entfernungen bei Freistössen im Fernsehen, heute umfasst der Begriff weit mehr. Informationen, die wir aus unserer Umgebung aufnehmen, werden beispielsweise mit Informationen aus dem Internet erweitert. Mittels Kamera von Smartphone oder Tablet PC kann eine Szenerie betrachtet und so die zusätzlichen Informationen aus dem Internet abgerufen werden. Ähnlich wie der QR-Code, nur ohne Code und mit Einbettung der Informationen in die reale Umwelt.

Findige Produktvermarkter nutzen die Technologie am Point of Sale – was durchaus Sinn machen kann und dem Kunden wahren Mehrwert bietet. Untenstehend eine Implementation von Lego in einem Einkaufszentrum. Eine Spielerei, meist ein wenig umständlich, faszinierende Technik, aber für den Einzelnen kaum wirklich alltagstauglich.

Google’s „X-Team“ vom internen Labor für die Umsetzung futuristischer Ideen möchte nun Augmented Reality-Erlebnisse Alltag werden lassen. Mithilfe einer speziellen Brille werden aktuelle und interessante Informationen aus dem Internet in unser Sichtfeld eingeblendet. Was bis anhin mit der Kamera von Smartphone oder Tablet PC funktioniert hat, soll nun bequem über ein modisches Accessoire gesteuert werden. Mittels Spracheingabe werden die gewünschten Informationen abgerufen. Auf Apple’s „Siri“ folgt Google’s „Project Glass“.

„We think technology should work for you – to be there when you need it and get out of your way when you don’t“, sagen die Entwickler von Google X. Man habe diese Informationen mit der Community geteilt, um von ihr Feedback und Input zu erhalten. Zum Projekt wurde zudem ein Video veröffentlich, das die Google-Vision verdeutlichen soll. Project Glass – Information immer und überall, gesteuert durch Google.

Bis zur tatsächlichen Realisierung der Google-Brille wird es noch einige Zeit dauern. Die Frage ist jedoch die: wird sich eine Brille in dieser Form wirklich durchsetzen? Mit Ausnahme von freakigen Early Adopters und Technikfreaks wird sich unsereins wohl anfänglich eher lächerlich vorkommen mit einer derartigen Brille auf der Nase. Oder doch nicht? Wer weiss, vielleicht gehört die Google-Brille in naher Zukunft zur Standard-Ausrüstung, wie das Smartphone auch…

Eines ist sicher: Google versucht sich mit diesem Projekt mit Apple zu messen. Die Brille basiert auf Googles Android OS und verfügt über eine Mobilfunkverbindung mit 3G oder 4G und GPS. Eine digitale Innovation erster Güte, die den Alltag der Nutzer noch mehr mit Googles Diensten zu verknüpfen mag – Google is watching you. Die Reaktionen der User bewegen sich zurzeit von neugieriger Begeisterung bis zu bissiger Ironie, was erste Parodien von „Project Glass“ auf Youtube zeigen. Das Thema Augmented Reality und seine Anwendung in unserem Alltag indes bleiben spannend – was wohl Apples Antwort auf „Project Glass“ sein wird?

Project Glass – wie könnte es wirklich werden?

Project Glass und AdWords: ADmented Reality

Wenn Project Glass von Microsoft wäre…

Quellen:
https://plus.google.com/111626127367496192147/posts/aKymsANgWBD
http://neuerdings.com/2012/04/05/project-glass-googles-vision-einer-augmented-reality-brille/
http://www.zdnet.de/news/41561457/bestaetigt-google-testet-brillencomputer-fuer-augmented-reality.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Realit%C3%A4t
http://www.ftd.de/it-medien/computer-technik/:augmented-reality-google-bastelt-an-datenbrille/70018989.html

Impressumspflicht ab 1. April 2012

Revision des UWG per 1. April 2012
Ab dem 1. April 2012 gilt neu in der Schweiz die Impressumspflicht für elektronischen Geschäftsverkehr. Diese neue Regelung tritt mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Bis anhin kannte man hierzulande keine generelle Impressumspflicht. Die Schweizer Gesetzgebung orientiert sich mit der neuen Regelung an den Informationspflichten der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG).

Geltungsbereich des UWG
Das UWG gilt für jegliches Verhalten, das geeignet ist, den Wettbewerb zu beeinflussen. Ob es sich hier um Privatpersonen oder Unternehmungen handelt, ist irrelevant. Von Bedeutung ist einzig, ob eine Website öffentlich zugänglich ist und ob ihr Inhalt oder damit verknüpftes Verhalten den Wettbewerb beeinflussen kann, weil ein Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, auch von Dritten, besteht. Unlauter verhält sich also in Zukunft jeder, der „Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen“.

Die Definition von „elektronischem Geschäftsverkehr“
„Elektronischer Geschäftsverkehr“ (E-Commerce) bezeichnet alle möglichen Formen der elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren, Werken oder Leistungen sowie dem Fördern dieses Angebots. So sind nicht nur Websites von Betracht, sondern auch andere Formen der Kommunikation: mobile Websites, Apps, soziale Netzwerke. Ausschliesslich private Angebote gelten nicht als E-Commerce. Dazu gehören auch ideelle, wissenschaftliche oder bei einer Unternehmung intern veröffentlichte Inhalte.

Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?
Der Begriff „Impressum“ bei der Angabe der erforderlichen Daten ist nicht zwingend notwendig, erleichtert aber das Auffinden der Kontaktdaten. Erforderlich ist eine klare und vollständige Angabe über die Identität und Kontaktadressen des Anbieters unter Einschluss der E-Mail-Adressen. Wir empfehlen folgende Angaben:

-    Vorname und Name oder Unternehmensbezeichnung des Anbieters
-    Adresse (Firmensitz)
-    Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse (Kontakt)

Ein Kontaktformular oder die Angabe einer Postfach-Adresse genügen nicht. Ebenfalls müssen die Infos in Textform und nicht als Bild veröffentlicht werden. E-Mail-Adressen sollten klar leserlich sein (Spam-Schutz darf dies nicht einschränken).

Die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Vorgaben
Wird gegen die neue Impressumspflicht verstossen, so wird der fehlbare Anbieter zivil- und strafrechtlich belangt. Vorsätzlicher unlauterer Wettbewerb im Sinne des UWG wird auf Antrag mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Ein vorsätzlich fehlendes Impressum jedoch wird sich wahrscheinlich deutlich unter diesem Strafrahmen bewegen.

Wir empfehlen
Stellen Sie die nötigen Angaben zusammen und veröffentlichen Sie diese unter der Bezeichnung „Impressum“ auf Ihrer Website – auch wenn es sich nur um einen privaten Blog handelt. Denn ob eine Form der elektronischen Kommunikation in den Bereich „elektronischen Geschäftsverkehr“ fällt, ist im Einzelfall zu prüfen. Im UWG finden sich hierzu keine genaueren Angaben, Empfehlungen seitens des zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) fehlen und eine Rechtssprechung zu Thema existiert noch nicht. Ein Impressum gehört zum guten Ton –und sollte auch mit der Revision des UWG für seriöse Anbieter kein Problem darstellen.

Impressum-Generator:
Die Firma Brunner AG stellt zum Thema Impressum ein hilfreiches Tool zur Verfügung. Erstellen Sie mit wenigen Klicks kostenlos Ihr Impressum:
http://www.bag.ch/impressum-generator/

Quellen:
http://swiss-ecommerce.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=44&Itemid=120
http://blog.hostpoint.ch/2011/12/impressumspflicht-ab-fruehling-auch-in-der-schweiz/

E-Mail-Marketing Frühlingsaktion: 15% Rabatt auf EVALANCHE

Studien belegen, dass E-Mail-Marketing einen durchschnittlichen ROI von über $40 pro investierten Dollar aufweist. Zeit, in E-Mail-Marketing zu investieren!

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Responsive Webdesign – Zukunftsmusik mit Ohrwurmgarantie?

Smartphones und Tablet PCs haben nicht nur unser Kommunikationsverhalten verändert, auch Web-Dienstleister werden durch die Entwicklung der verschiedenen Endgeräte vor neue Herausforderungen gestellt. Im Zuge dieser Veränderungen fällt immer öfter der Begriff „Responsive Webdesign“ – frei übersetzt „reagierende“ oder „mitgehende“ Gestaltung von Webseiten. Responsive Webdesign ist aber nicht schlicht das Design mobiler Websites, es ist vielmehr eine Art der Gestaltung von Websites, welche unabhängig von Geräten ist.

Bis vor kurzem war klar: eine Website findet auf dem PC-Bildschirm statt und das Layout richtet sich nach den gängigsten Bildschirmauflösungen. Whitespace auf grösseren Bildschirmen wurde durch stimmige Hintergrundbilder kaschiert. Falls der Kunde zudem eine mobile Version seiner Website wünschte, wurde ein einspaltiges Layout mit abgespeckter Funktionalität erstellt, welches dann meist auf der Subdomian „m“ wie mobile abgelegt wurde.

iPhone, iPad, Android Mobile und dergleichen verlangen jedoch mehr als bloss eine Minimallösung für mobile Geräte. Für jedes Format eine eigene Lösung zu bauen wäre aber ebenso subotpimal – wer weiss schon, welche verschiedenen Geräte und Formate in den nächsten Jahren auf uns zu kommen. Der Verwaltungsaufwand verschiedener Formate würde zudem wohl jedes Web-Budget sprengen. Hier bieten die neuen Technologien CSS3, HTML5 und JavaScript einen wertvollen Lösungsansatz: Responsive Webdesign.

Responsive Webdesign bedeutet, dass sich das Layout der Seite dem Bedürfnis des Nutzers anpasst. Es reagiert flexibel auf das Endgerät, mit dem er zugreift. Hierfür braucht es flexible Designelemente, welche sich in Grösse, Höhe und Breite der Grösse des Ausgabebildschirms anpassen (Text-Objekte, Bilder, Videos, etc.). Ebenfalls wichtig ist die flexible Platzierung der Inhalte: je nach Bildschirmgrösse und -format werden die Elemente nebeneinander oder untereinander platziert. Ein weiterer Punkt ist die selektive Anzeige der Inhalte. Elemente mit Priorität B erscheinen auf kleinen Bildschirmen nicht oder werden nur verlinkt.

Weg von fixen Formaten, hin zu relativen Grössen – das ist der Tenor von Responsive Webdesign. Schriftgrössen, Elementgrössen, alles wird für den entsprechenden Ausgabekanal adaptiert. Für die Websites der Zukunft sollte man sich also weniger auf ein mobiles Format konzentrieren als sich über einzelne Inhaltselemente Gedanken zu machen und ihren Platz auf den verschiedenen Endgeräten zu bestimmen. Denn eines ist schon heute klar: die mobile Internetnutzung wird in etwa zwei Jahren die stationäre Internetnutzung in den Schatten gestellt haben. Und hierfür sollte man sich bereits jetzt rüsten.

Responsive Webdesign anschlaulich erklärt:

Einige Beispiele:
http://www.nextage.ch/de/lab/responsive_webdesign_experiment.cfm
http://designmodo.com/responsive-design-examples/

Quellen:
http://t3n.de/news/responsive-webdesign-html5-css3-grundlagen-335305
/

http://bernetblog.ch/2012/01/16/was-ist-eigentlich-responsive-web-design/

Live-Webcasts: Zwei spannende Tage

Während zweier Tagen wurde aus Rüschlikon spannende Vorträge ins Internet gestreamt. So kamen nicht nur die Teilnehmer vor Ort in den Genuss, sondern auch die zahlreichen virtuellen Teilnehmer. nextage übertrug die Veranstaltung mit Adobe Connect und arbeitete vor Ort mit der Regie zusammen. Mehr zum Thema gibt es hier.

 

 

Webinare, Webcasts, Webmeetings – Willkommen in der Welt der Online Events

Webinare halten, an Webcasts teilnehmen, Live-Streamings mitverfolgen – die moderne Technik erlaubt es, vom eigenen Rechner aus an Veranstaltungen teilzunehmen und sie zu verfolgen. Doch wie lassen sich die verschiedenen Begriffe unterscheiden? Was ist ein Webinar, und wo liegt der Unterschied zum Webcast? Wir bringen hier ein wenig Licht ins Dunkel.

Online Events: Webinare, Webcasts, Webmeetings - nextage.ch

Das Webinar
Webinar ist eine Wortkombination von Web und Seminar. Die Online Seminare verstehen sich jedoch weniger als Tranings, sondern als von Referenten gehaltene Live-Vorträge von ungefähr einer Stunde Dauer. Referent als auch Teilnehmer schalten sich von ihrem eigenen Rechner aus zu. Der Referent präsentiert seinen Vortrag mithilfe von Powerpoint-Präsentationen oder ähnlichen Hilfsmitteln, Teilnehmer haben meist die Möglichkeit, per Text-Chat Fragen zu stellen.

Der Webcast
Der Webcast ist ein dem Webinar ähnliches Online Format, zeichnet sich aber durch seine aufwändigere Präsentation aus. Webcasts werden im Studio mit professionellem Kamera-Equipment aufgenommen. Häufig werden Teile des Webcasts als Film vorproduziert und während der Live-Veranstaltung abgespielt. Auch hier können sich Teilnehmer vom eigenen Rechner aus zuschalten und wie beim Webinar Fragen im Chat stellen.

Die Webconference
Eine Webconference oder auch Webmeeting/Online Meeting genannt ist ein virtuelles Treffen verschiedener Sitzungsteilnehmer, welche gemeinsam einen Sachverhalt diskutieren. Mithilfe des Desktop Sharings können die Teilnehmer einer Präsentation auf dem Desktop des Moderators folgen oder aber ihren eigenen Desktop freigeben. Im Gegensatz zu Webinaren und Webcasts, welche von einem Referenten gehalten werden, diskutieren hier die Teilnehmer miteinander mittels Telefonzuschaltung oder Voice-over-IP-Kommunikation.

Der Webcongress
Webcongresses sind im Gegensatz zu Webcasts halb- bis ganztägige Live Events, welche online abgehalten werden. Vergleichbar mit Tagungen finden verschiedene Vorträge von verschiedenen Referenten statt. Je nach Belieben kann man sich zu einzelnen Vorträgen oder aber für die ganze Vortragsreihe einloggen. Auch Networking unter den Teilnehmern ist möglich: in Chat-Räumen können sich die Teilnehmer miteinander unterhalten.

Live-Streaming
Im Gegensatz zu den interaktiven Varianten Webinar, Webcast, Webmeeting oder Webcongress ist das Live-Streaming eine Übertragung von Events wie Vorträgen, Diskussionspodien oder auch gesellschaftlichen Events wie Konzerten, bei welchen die Teilnehmer keine Interaktionsmöglichkeit mit dem Veranstalter haben. Teilnehmer schalten sich lediglich zum Event zu und verfolgen diesen mit. Hier liegt der Fokus darauf, den Event einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Warum Produktpräsentationen oder Sitzungen online abhalten?
Geographische Grenzen und Zeitknappheit halten viele interessierte Teilnehmer davon ab, an einer Produktpräsentation oder einem spannenden Vortrag teilzunehmen. Online Events nehmen sich dieser Problematik an und bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich flexibel zu den Events zuzuschalten oder sie nach Belieben wieder zu verlassen. Es können so mehr Teilnehmer oder auch potentielle Kunden erreicht werden, denn die einfache und flexible Art des Zugriffs auf die Events baut eine Barriere zwischen Veranstalter und Teilnehmer ab.

Online Events können überall als kostengünstigere Alternativen zu aufwändigen Events eingesetzt werden: Fachvorträge zu bestimmten Themen, Produktpräsentationen, Händlerinformationen oder Kongresse.

nextage bietet Ihnen zur Veranstaltung von Online Events die Webinar Software Adobe Connect an. Kunden wie Swiss Re setzen Adobe Connect erfolgreich ein und zählen auf unseren Einsatz bei Fachtagungen und Podiumsdiskussionen. Für mehr Informationen zu Adobe Connect besuchen Sie unsere Angebots-Website zum Thema Webinare.

Adobe Connect Risk Talk - nextage.ch

ORDNING&REDA® neu mit Online Shop

Online Shop Ordning&Reda

Die schwedische Unternehmung für Papeterieartikel ORDNING&REDA® ist seit 2003 eine Tochtergesellschaft der BODUM Gruppe und präsentiert sich zum 30. Firmenjubiläum auch im World Wide Web mit einem Shop. Nach der Lancierung des BODUM® Webshops durfte nextage nun auch den Shop von ORDNING&REDA® umsetzen.

Typisch skandinavisch besticht der ORDNING&REDA® Webshop durch sein schlichtes Design, die einfache Benutzerführung und spezielle Features wie zum Beispiel die Wunschliste oder eine Review-Funktion für Produkte. Zurzeit ist der Shop jedoch nur für Kunden aus Schweden, Dänemark und Spanien erreichbar, weitere Destinationen sind geplant.

Hier geht’s zum Shop: www.ordning-reda.com